Formulare
Zuwendungsbestätigungen
Die inhaltlichen Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen werden durch das Bundesfinanzministerium detailliert geregelt. Als Förderer sind wir gesetzlich dazu verpflichtet darauf zu achten, dass eingehende Zuwendungsbestätigungen diesen Vorgaben genau entsprechen. Im Folgenden finden Sie die geltenden Muster für Geldzuwendungen, die Sie herunterladen und verwenden können.
Für Geldzuwendungen an eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts
Für Geldzuwendungen an eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts
Für Geldzuwendungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft des Privatrechts (z.B. e.V.)
Für Geldzuwendungen an eine inländische Stiftung des Privatrechts
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften des Privatrechts
Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung
Ist eine Körperschaft steuerlich als gemeinnützig anerkannt, hat dies viele steuerliche Vorteile. Im Steuerrecht wird grundsätzlich zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchliche Zwecken unterschieden. Welche Zwecke steuerlich begünstigt werden, ist in den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) festgeschrieben. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, können Sie die Abgabenordnung im Folgenden herunterladen.